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Fischereischein


Allgemeine Informationen

Folgendes benötigen Sie für einen Fischereischein

 

  • Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung (bitte Original mitnehmen)
  • Personalausweis/Reisepass
  • Lichtbild

 

Für einen Jugendfischereischein muss das Kind mind. 10 Jahre alt sein. Auch hier ist ein Lichtbild erforderlich. Der Jugendfischereischein gilt max. bis zum 18. Lebensjahr und berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen  Inhabers eines Fischerscheines.


Ansprechpartner

Ordnungs-, Sozial- und Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald

Herr Manuel Fischer
Zimmer 2
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Telefon (09927) 9400-30
Telefax (09927) 1043

Frau Cornelia Perl
Zimmer 3
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Telefon (09927) 9400-21
Telefax (09927) 1043

Frau Christa Trauner
Zimmer 2
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Telefon (09927) 9400-20
Telefax (09927) 1043


Formulare

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