Fischereischein
Allgemeine Informationen
Folgendes benötigen Sie für einen Fischereischein
- Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung (bitte Original mitnehmen)
- Personalausweis/Reisepass
- Lichtbild
Für einen Jugendfischereischein muss das Kind mind. 10 Jahre alt sein. Auch hier ist ein Lichtbild erforderlich. Der Jugendfischereischein gilt max. bis zum 18. Lebensjahr und berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischerscheines.
Ansprechpartner
Ordnungs-, Sozial- und EinwohnermeldeamtRathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Herr Manuel Fischer
Zimmer 2
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
(09927) 9400-30
(09927) 1043
Frau Cornelia Perl
Zimmer 2
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
(09927) 9400-21
(09927) 1043
Frau Christa Trauner
Zimmer 2
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
(09927) 9400-20
(09927) 1043
Formulare
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