Aufforderung der Gemeinde Kirchberg i. Wald zur Hundeanmeldung

Kirchberg im Wald, den 26. 07. 2022

Aufforderung der Gemeinde Kirchberg i. Wald zur Hundeanmeldung

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchberg i. Wald in der geltenden Fassung jeder über vier Monate alter Hund unverzüglich in der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anzumelden ist.

 

Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig zu den Öffnungszeiten in der Gemeinde Kirchberg i. Wald anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Kirchberg i. Wald www.kirchbergimwald.de unter der Rubrik Rathaus – Formulare und Merkblätter – ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung.

 

Gemeinde Kirchberg i. Wald

 

Robert Muhr

1.Bürgermeister