INFO: Sonnwendfeuer in Zeiten der Corona-Pandemie

Kirchberg im Wald, den 10. 06. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum Thema Sonnwendfeuer weisen wir auf folgende infektionsschutzrechtliche Lage hin:

 

Nach wie vor besteht gemäß § 7 Abs. 3 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein inzidenzunabhängiges Veranstaltungsverbot. Ein gewöhnliches öffentliches Sonnwendfeuer der Gemeinde oder eines Vereins, das üblicherweise für ein beliebiges Publikum angeboten wird, ist somit aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage nicht erlaubt.

 

Eine Ausnahme hiervon normieren § 7 Abs. 1 und 2  der  13.BayIfSMV für Veranstaltungen, die nicht für ein beliebiges Publikum angeboten, sondern nur von einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis besucht werden. Unter freiem Himmel sind aktuell bis zu 100 Personen bei derartigen Veranstaltungen erlaubt.

Hierbei sind auch Gestattungen gem. § 12 GastG möglich,  in diesem Rahmen dürfen die verkauften Speisen und Getränke auch vor Ort verzehrt werden.

 

Unabhängig vom Infektionsschutz gelten die auch sonst üblichen Vorschriften bei Sonnwendfeuern, insbesondere sind Sonnwendfeuer wie gewohnt gemäß Art. 19 Abs. 1 LStVG bei der jeweiligen Gemeinde anzuzeigen. Auch die Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB) ist zu beachten.

 

Diese Auskunft beruht auf der aktuellen Rechtslage.