Wohnsitzabmeldung


Allgemeine Informationen

Bei Wegzug aus der Gemeinde an eine andere Adresse innerhalb Deutschlands ist es nciht erforderlich, sich abzumelden. Die Abmeldung des Wohnsitzes wird durch die neue Meldebehörde mitgeteilt.

 

Bei Wegzug ins Ausland ist jedoch die Meldung an das Einwohnermeldeamt des letzten deutschen Wohnsitzes bekanntzugeben.

 

Jede abzumeldende Person benötigt dabei einen eigenen Meldeschein - es sei denn, die Personen wohnten zuvor schon in einer gemeinsamen Wohnung und gehören zu einer Familie. In diesem Fall genügt ein gemeinsamer Meldeschein.

 

Genannten Meldeschein finden Sie als Formular auf unserer Homepage und können diesen schon vorab ausfüllen. Neben dem eigenen Namen und der Anschrift müssen im Meldeschein auch Name und Adresse des Vermieters eingetragen werden.

 

Hat man innerhalb der Frist von einer Woche selbst keine Zeit, kann man einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht ausstellen und ihr die Ausweispapiere mitgeben. Diese Person kann dann die Adresse abmelden.


Notwendige Unterlagen

Zu Abmeldung muss man den Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen.


Ansprechpartner

Ordnungs-, Sozial- und Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald

Herr Manuel Fischer
Zimmer 2
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Telefon (09927) 9400-30
Telefax (09927) 1043

Frau Cornelia Perl
Zimmer 3
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Telefon (09927) 9400-21
Telefax (09927) 1043

Frau Christa Trauner
Zimmer 2
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Telefon (09927) 9400-20
Telefax (09927) 1043


Formulare

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