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Brummis bleiben draußen

Die Ortsstraße in Laiflitz wird in Zukunft für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Für Anlieger bleibt die Durchfahrt frei. Die Gemeinderäte stimmten damit einem Antrag des Anliegers Thomas Geier zu.
Viele ortsunkundige Brummifahrer würden von ihrem Navi durch die Ortschaft geleitet, hatte Geier argumentiert. Da es vor seinem Haus sehr eng sei, habe das Gebäude schon mehrfach darunter leiden müssen. Auch spielende Kinder gefährde der Schwerverkehr.
In der selben Sitzung haben die Gemeinderäte auch über mehrere Bauanträge entschieden. Genehmigt wurde der Antrag von Hans und Rebecca Naujoks, die in Ebertsried ein Einfamilienhaus mit Carpot bauen möchten. Laut Bausachbearbeiter Hermann List führt die Zufahrt über ein Gemeindegrundstück. Der bestehende Weg wird deshalb möglicherweise künftig zur Ortsstraße gewidmet. Auch Konrad Raith darf seine landwirtschaftliche Gerätehalle in Raindorf um- und eine Hackschnitzelheizung einbauen. Das gleiche gilt für Helmut Schreiner aus Reichertsried, der die dortige Ortsstraße mit einem Stromkabel für seine Photovoltaikanlage queren will - vorausgesetzt, dass die Straße mittels Durchgangspressung gequert wird und das weitere Gemeindegrundstück wieder ordnungsgemäß hergestellt wird.
Komplizierter war das Anliegen von Melanie Wiese aus Deggendorf, die sich eine Ergänzungssatzung für den Bereich Wolfau-West wünscht, um dort ein Wohnhaus bauen zu dürfen. Der bisherige Geltungsbereich der Satzung betrifft Teilflächen der Grundstücke mit der Flurnummer 1336 und 1334, die Gerold Ertl und Josef Wastl gehören.
Mit dem Kreisbauamt ist der Geltungsbereich laut Bürgermeister Alois Wenig bereits abgestimmt worden. Außerdem habe sich Melanie Wiese schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungs- und Veröffentlichungskosten zu übernehmen. Da mit der Änderung der Satzung die Grundstücke dann allgemein bebaubar werden, müssten die Eigentümer dann auch unter anderem Abgaben für Kanal und Wasser zahlen - außer, sie weisen nach, dass sie ihren Grund ausschließlich landwirtschaftlich nutzen. Deshalb soll die Antragsstellerin vor Einleitung des Verfahrens das Einverständnis des beteiligten Grundstückseigentümers einholen. Stimmt dieser zu, so gilt die Ergänzungssatzung für den Bereich Wolfau-West.
Bericht aus dem Bayerwald-Boten vom 11.08.2010






