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Innenministerium will kein Wirtshaus Dalken

Die bayerische Oberste Baubehörde bleibt eisern: Ein Gasthaus Dalken darf nicht sein. Damit dürfte die Familie Edholzer in ihrem jahrelangen Kampf gescheitert sein, in dem Weiler in der Gemeinde Kirchberg eine Gaststätten-Genehmigung zu bekommen. „Schade, wir haben getan, was wir konnten“, sagt MdL Walter Taubeneder - er hatte das Anliegen der Edholzers in den Petitionsausschuss des Landtags gebracht. Die Parlamentarier waren sich einig gewesen in der Meinung, das Landratsamt habe den rechtlichen Spielraum, ein Wirtshaus auf dem Außenbereichsgrundstück zu genehmigen.
Landrat Heinz Wölfl hatte dagegen immer betont, dafür wäre eine Änderung der Rechtslage nötig. Schon die bisher betriebene „Straußwirtschaft“ mit Ausschank von Getränken im Sommer sei streng genommen illegal - und an den Einbau eines Ganzjahres-Wirtshauses ins bestehende Wohnhaus schon gleich gar nicht zu denken. Der Eingabeausschuss schaltete daraufhin zweimal die Oberste Baubehörde - also das Innenministerium - ein; diese möge doch das Votum der Parlamentarier durchsetzen. Von dort ist jetzt die endgültige Absage gekommen. „Eine Weisung gegenüber dem Landratsamt“, schreibt Innen-Staatssekretär Gerhard Eck an die Landtagspräsidentin, „scheidet aus Rechtsgründen aus.“ Der Landrat biete einen Kompromiss an, schreibt Eck weiter. Der bisher laufende Sommerausschank könne auch künftig baurechtlich toleriert werden. Und zudem werde das Landratsamt auch gegen ein ohne Genehmigung errichtetes Nebengebäude nicht vorgehen. Mehr aber sei nicht zu machen.
Damit dürfte das nächste „Winterprogramm“ gefährdet sein, für das die Edholzers in Faltblättern werben: „Essen, Trinken, Gemütlichkeit“. Derzeit ruht der Betrieb, aber an der Haustür hängt ein Zettel: Ab 17. November soll das gemütliche, nagelneue „Straußstüberl“ im Wohnhaus für jeweils vier Tage in der Woche wieder geöffnet sein.
Bericht aus dem Bayerwald-Boten vom 02.11.2010






